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Internationaler Umzug

Bei Umzügen ins Ausland oder Übersee informieren Sie sich sehr frühzeitig über Formalitäten und Gepflogenheiten. Holen Sie sich beim Umzugsunternehmen Rat. Probleme verursachen oftmals lange Wartezeiten, die immer zu Lasten des Umzugskunden gehen.

Zoll- und Mautgebühren

Informieren Sie sich sehr früh über die Zollformalitäten. Bei Umzügen innerhalb der EU sind keine Zollformalitäten zu erledigen. Lassen Sie sich irgendwelche Aussagen oder Informationen von Behörden (z.B. Zoll) immer schriftlich bestätigen oder bestätigen Sie die Telefonate z.B. mit Telefonnotizen. Sie gehen somit irgenwelchen Problemen bei der Zollabfertigung aus dem Wege.
Achten Sie beim Umzugsangebot bzw. Vertrag darauf, dass diese Kosten berücksichtigt sind und Sie nicht am Umzugstage "aus allen Wolken" fallen.

Mehrwertsteuer

Umzüge ins Nicht EU-Ausland sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Reisepass / Ausweis

Prüfen Sie, ob Ihre Reisedokumente vor dem Umzug noch gültig sind. Es ist oft hilfreich Dokumente, wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. in die Landessprache übersetzen und von beglaubigen zu lassen.

Führerschein: Seit 1996 gilt jeder Führerschein eines EU-Landes in der gesamten Europäischen Union. Tauschen Sie beispielsweise nicht Ihren deutschen Führerschein in einen spanischen um! Spanische Führerscheine sind nicht unbegrenzt gültig und mit zunehmenden Alter muss man immer öfter zum Test, um den Führerschein zu verlängern.

Aufenthaltserlaubnis / Arbeitsgenehmigung / Visum

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedsstaaten einreisen. Erforderlich sind lediglich gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass). Bei einem Aufenthalt von nicht länger als drei Monaten ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Einige Mitgliedsstaaten verlangen allerdings eine Anmeldung bei den entsprechenden Behörden.

Gut zu wissen:
Innerhalb der EU benötigen Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten keine Einreisevisa. Grenzkontrollbeamte sind nicht befugt Stempel in Personalausweisen oder Reisepässen anzubringen, mit denen die Einreise in das Hoheitsgebiet gestattet wird. Nachweise über Existenzmittel dürfen nicht verlangt werden. Fragen wie viel Geld Sie mit sich führen und Fragen nach Zweck und Dauer Ihrer Reise sind ebenfalls nicht erlaubt. An der Grenze kann lediglich die Gültigkeit der Ausweispapiere und die Übereinstimmung von Personen und den vorgelegten Personalausweisen oder Reisepässen überprüft werden.

Gesundheit

Vor einem Umzug ins Ausland ist ein Gesundheitscheck beim Allgemeinarzt inklusive Überprüfung des vorhandenen Impfschutzes sowie ein prophylaktischer Zahnarztbesuch in jedem Fall empfehlenswert.

Vorgesorgt:
Nehmen Sie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mit.

Tipp:
Lassen Sie sich wichtige Krankheitsberichte aushändigen und diese gegebenenfalls übersetzen.

Impfungen:
Ausführliche Informationen zu empfohlenen Impfungen einzelner Länder bieten unter anderem das Tropeninstitut München und das Zentrum für Reisemedizin. Versicherungen Gut versichert? ja, aber inwieweit lohnt es sich, Versicherungsbeiträge vom Ausland aus zu entrichten und wann ist es besser, die Versicherungen beitragsfrei zu stellen, zu stunden oder rückzukaufen? So leisten zum Beispiel Privathaftpflichtversicherungen auch im Ausland Schadensersatz, allerdings ist die Leistung im EU-Ausland in der Regel auf eine Aufenthaltsdauer zwischen drei und fünf Jahren begrenzt.

 

 



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